In verschiedenen Branchen des Baugewerbes sowie im Dachdecker– und Gerüstbauhandwerk sind Betriebe mit einem bestimmten Leistungsprofil verpflichtet, an tarifvertraglichen Sozialkassenverfahren teilzunehmen.
In Anbetracht der meist umfänglichen Dienstleistungsprofile der Bau- und Handwerksbetriebe können dabei die Zuständigkeitsbereiche verschiedener Sozialkassen eröffnet sein.
Nennenswert sind insoweit die Sozialkassen der Bauwirtschaft (SOKA-BAU), die Sozialkassen des Dachdeckerhandwerks (SOKA-DACH) und die Sozialkassen des Gerüstbaugewerbes (SOKA-GERÜST).
maat Rechtsanwälte verfügt über Standorte in Frankfurt am Main und München. Gerne vertreten wir Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich in Verfahren gegenüber der SOKA-BAU, SOKA-DACH und SOKA-GERÜST vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden, dem Hessischen Landesarbeitsgericht (LAG Hessen) in Frankfurt und dem Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt.
Sozialkassen sind gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien einer Branche, d. h. der jeweiligen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden. Grundlage für die Einrichtung der Sozialkassen sind die jeweils ggf. für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge.
Die Sozialkassen untergliedern sich dabei in spezielle Lohnausgleichskasse, Urlaubskassen und Zusatzversorgungskassen.