Anwaltliche Beratung und Vertretung in
Auseinandersetzungen mit der
SOKA-BAU, SOKA-DACH & SOKA-GERÜST

SOKA-BAU | SOKA-DACH | SOKA-GERÜST

In verschiedenen Branchen des Baugewerbes sowie im Dachdecker– und Gerüstbauhandwerk sind Betriebe mit einem bestimmten Leistungsprofil verpflichtet, an tarifvertraglichen Sozialkassenverfahren teilzunehmen.

In Anbetracht der meist umfänglichen Dienstleistungsprofile der Bau- und Handwerksbetriebe können dabei die Zuständigkeitsbereiche verschiedener Sozialkassen eröffnet sein.

Nennenswert sind insoweit die Sozialkassen der Bauwirtschaft (SOKA-BAU), die Sozialkassen des Dachdeckerhandwerks (SOKA-DACH) und die Sozialkassen des Gerüstbaugewerbes (SOKA-GERÜST).

maat Rechtsanwälte verfügt über Standorte in Frankfurt am Main und München. Gerne vertreten wir Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich in Verfahren gegenüber der SOKA-BAU, SOKA-DACH und SOKA-GERÜST vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden, dem Hessischen Landesarbeitsgericht (LAG Hessen) in Frankfurt und dem Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt.

Was ist eine tarifliche Sozialkasse?

Sozialkassen sind gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien einer Branche, d. h. der jeweiligen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden. Grundlage für die Einrichtung der Sozialkassen sind die jeweils ggf. für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge.

Die Sozialkassen untergliedern sich dabei in spezielle Lohnausgleichskasse, Urlaubskassen und Zusatzversorgungskassen.

Welche Sozialkasse ist für meinen Betrieb zuständig?

SOKA-BAU

Die Sozialkasse der Bauwirtschaft

SOKA-Dach

Die Sozialkasse des Dachdeckerhandwerks

SOKA-Gerüst

Die Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes

Rechtsanwälte

Philipp A. Lämpe

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Dr. Nils Börner

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Sie benötigen rechtliche Beratung in Angelegenheiten mit der SOKA-BAU, SOKA-DACH oder SOKA-GERÜST?

Gerne werden wir für Sie auch in Untervertretung tätig.

Sie erreichen uns unter: 069 9150153-0

·   MO – FR 08:00-18:00